Hedwig Widmer Stiftung
Voraussetzungen


 

 
Die Stiftung leistet Beiträge an:

Akademikerinnen (Abschluss
mit dem Master-Diplom an Uni/ETH oder einer Fachhochschule, an Uni/ETH auch mit einem Lizentiat oder Diplom/Staatsexamen)

  • ältere Akademikerinnen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen
     
  • jüngere Akademikerinnen in wirtschaftlicher Notlage (befristete Leistungen)
     
  • mit 10 Jahren Wohnsitz in der Schweiz

Die Beurteilung der wirtschaftlichen Situation erfolgt aufgrund der Ansätze für Ergänzungsleistungen bzw. Sozialhilfe.


Projekte
in Altersforschung

einer Schweizerischen Universität/ETH oder Fachhochschule, vorzugsweise mehrheitlich von Frauen ausgeführt (Beiträge projektbezogen).
 
 
Voraussetzungen
Unterlagen
Beiträge
Keine Beiträge
Höhe der Beiträge
LeistungenStiftungsgeschichteStiftungsratKontaktLinks