Hedwig Widmer Stiftung
Keine Beiträge



 

Keine Beiträge werden ausgerichtet für

 

  • Stipendien
  • Doktoranden- oder Assistentenstellen
  • Nicht-Akademikerinnen
  • Vereine und Organisationen
  • solange Anspruch auf staatliche Hilfe besteht (Sozialhilfe, EL, ALV) oder andere Organisationen zur Zahlung verpflichtet sind (z.B. Krankenkasse)


Fallweise können - zusätzlich zu den Leistungen staatlicher oder anderer Organisationen - doch noch Stiftungsbeiträge ausgerichtet werden, vor allem an ältere Akademikerinnen, welche Ergänzungsleistungen erhalten.

 
 

 

Voraussetzungen
Unterlagen
Beiträge
Keine Beiträge
Höhe der Beiträge
LeistungenStiftungsgeschichteStiftungsratKontaktLinks